Finanzen

Steuerkonto

Seit Juni 2024 haben alle steuerpflichtigen Personen des Kantons Aargau Zugang zu ihrem persönlichen Steuerkonto mit sämtlichen Informationen über ihre Kantons-, Gemeinde- und Bundessteuern. Sie können bisher geleistete Zahlungen, offene Rechnungen und Guthaben einsehen und diese nach Steuerart und Steuerjahr filtern. Dank des integrierten QR-Rechnungscodes können Rechnungen mit allen gängigen Banking-Apps gescannt und bezahlt werden.

Ratenzahlungen Steuern

Wenn die Steuerschuldnerin oder der Steuerschuldner in vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten geraten ist, kann die Abteilung Finanzen fällige Steuerbeträge stunden. Mit der Stundung kann die Leistung von Ratenzahlungen verbunden werden.

Wer eine Stundung mit Ratenzahlung beantragen will, hat das Stundungsgesuch vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen und der Abteilung Finanzen zur Prüfung und allfälliger Genehmigung einzureichen.

 

Freiwillige Ratenzahlung innert Zahlungsfrist

Steuern - Termin

Provisorische Steuerrechnung

Sie erhalten im Februar die provisorische Steuerrechnung für das aktuelle Jahr (Kantons- und Gemeindesteuern). Diese müssen bis spätestens 31. Oktober des laufenden Jahres bezahlt werden. Für jede Zahlung, welche Sie vor dem 31. Oktober für die aktuellen Steuern leisten, erhalten Sie Vergütungszins. Auch mit Vorauszahlungen in Raten können Sie von diesem Zins profitieren. Die Zinsberechnung erfolgt ab Datum Zahlungseingang bis 31. Oktober.

Steuerbezug (Inkasso)

Für den Bezug der Kantons- und Gemeindesteuern ist die Finanzverwaltung zuständig. Die direkten Bundessteueren werden vom Steueramt des Kanton Aargau, Direkte Bundessteuer, 5004 Aarau (Tel. 062 835 26 82) in Rechnung gestellt. Zahlungsvorschläge sind direkt an die entsprechende Verwaltungsabteilung zu richten. Für die Höhe der veranlagten Steuern ist das Steueramt zuständig.

Hundesteuer

Seit 1.5.2012 ist das neue Hundegesetz (HuG) in Kraft. Nach wie vor sind die Gemeinden für die Hundekontrolle und die Erhebung der Hundetaxe zuständig. Diese ist für jeden in der Gemeinde gehaltenen Hund im Alter von über drei Monaten zu entrichten.

Der Regierungsrat hat im Rahmen der Leistungsanalyse die Hundetaxe ab 1. Mai 2016 auf neu Fr. 120 pro Hund festgelegt.

E-Rechnung

Die Abteilung Finanzen Oberwil-Lieli bietet für Debitoren-Rechnungen (keine Steuerrechnungen!) ab sofort die E-Rechnung an.

Mit Bezahlung der Rechnungen via E- Banking sparen Sie nicht nur Zeit, denn diese Zahlungsvariante ist auch praktisch, sicher und umweltschonend.

Ihre Vorteile

Adresse

Dorfstrasse 52
8966 Oberwil-Lieli