Wenn die Steuerschuldnerin oder der Steuerschuldner in vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten geraten ist, kann die Abteilung Finanzen fällige Steuerbeträge stunden. Mit der Stundung kann die Leistung von Ratenzahlungen verbunden werden.
Wer eine Stundung mit Ratenzahlung beantragen will, hat das Stundungsgesuch vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen und der Abteilung Finanzen zur Prüfung und allfälliger Genehmigung einzureichen.
Freiwillige Ratenzahlung innert Zahlungsfrist
Wer die finanzielle Belastung durch die Steuern auf mehrere Monate verteilen will, hat folgende Möglichkeiten:
- Ratenzahlung mit ESR:
Leere Einzahlungsscheine können direkt bei der Abteilung Finanzen bestellt werden. - Befristeter Dauerauftrag:
Mit einem vorgedruckten Einzahlungsschein kann der Bank oder Post ein Dauerauftrag zur Bezahlung der Steuer eines bestimmten Jahres erteilt werden.
Bei allfälligen Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Abteilung Finanzen. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.