Aktuelle Mitteilungen

Parkieren auf Quartierstrassen

Das Parkieren auf den Quartierstrassen ist grundsätzlich erlaubt, sofern die Vorgaben der Strassenverkehrsordnung und der Verkehrsregelnverordnung eingehalten sind. So dürfen beispielsweise Fahrzeuge nicht in Kurven abgestellt werden und für die Vorbeifahrt anderer Fahrzeuge muss eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3 Meter freigehalten werden. 

Die Regionalpolizei kann fehlbare Autolenker büssen.

Neue Mitarbeiterin

Seit dem 1. Januar 2025 arbeitet Leonie Ragettli als Sachbearbeiterin Kanzlei auf der Gemeindeverwaltung Oberwil-Lieli. Sie stellt sich nachfolgend selbst kurz vor:

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«Anfangs Januar durfte ich meine Stelle als Sachbearbeiterin Kanzlei auf der Gemeindeverwaltung Oberwil-Lieli antreten. Zuvor war ich auf der Gemeindeverwaltung Berikon tätig, wo ich auch wohne. In meiner Freizeit spiele ich gerne Handball. Es freut mich sehr ein Teammitglied der Gemeindeverwaltung Oberwil-Lieli sein zu dürfen.»

Der Gemeinderat und das Verwaltungsteam heissen Leonie Ragettli herzlich willkommen.

Gratulation zum Gemeindeschreiberdiplom

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Unser Gemeindeschreiber, Stephan von Ballmoos, hat den Studiengang CAS II, Fachrichtung Gemeindeschreiber, mit Erfolg abgeschlossen. Der Gemeinderat und das Gemeindepersonal gratulieren herzlich zum Fachausweis. Es ist in der heutigen Zeit ein Privileg, fachkundiges Personal zur Verfügung zu haben. Stephan von Ballmoos erledigt die Aufgaben des Gemeindeschreibers mit grossem Engagement und setzt sich zuverlässig für die vielschichtigen Aufgaben der Gemeindekanzlei und Bauverwaltung ein. Die Gemeinderatsmitglieder sowie das Personal im Gemeindehaus und den Aussenposten freuen sich mit Stephan von Ballmoos über das erreichte Berufsziel und hoffen, dass ihm die spannende Aufgabe als «Schrieber» von Oberwil-Lieli für lange Zeit zusagen wird.

Resultate Urnengang vom 09.02.2025
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Einwohnerdienste Jahresstatistik 2024

Bevölkerungszuwachs 18 Person, Einwohnerstand 31.12.2024 2637 (Stand 31.12.2023 2619).

Die in Oberwil-Lieli wohnhaften Ausländer und Ausländerinnen stammen aus 44 verschiedenen Staaten.

Zivilstandsereignisse betreffend Einwohner/innen in Zahlen

Geburten: 22

Todesfälle: 27

Stimmberechtigte laut Stimmregister per 31.12.2024

CH-Bürger/innen: 1'863

Ortsbürger/innen:     87

Anzahl Ortsbürger/innen per 31.12.2024 97

 

Oberwil-Lieli, 04.02.2025/ez

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bienenhotel

Ein Bild, das draußen, Wolke, Himmel, Grundstück enthält.

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Info für unsere kleinen Gäste:
Im Sommer eine Herzliwiese aus Blumen und Gräser und jetzt neu das neu erstellte Bienenhotel in Form vom Lielerwappen.

Das Werkhofteam

Steuerfachmann/Steuerfachfrau oder Sachbearbeiter/ Sachbearbeiterin Steuern 100% (Jobsharing möglich)
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Einreichung Steuererklärung 2024

Die Steuererklärungen 2024 wurden verschickt. Die Software EasyTax 2024 steht auf der Website des Kantonalen Steueramts zum Download zur Verfügung. Unselbstständig Erwerbende sowie Rentnerinnen und Rentner werden gebeten, die Steuererklärung bis 31. März 2025 abzugeben, selbstständig Erwerbende und Landwirte bis 30. Juni 2025. 

Vor dem 30. Juni 2025 erfolgen jedoch keine Mahnungen. Bis dahin müssen für Fristerstreckungen bis zum 30. Juni 2025 keine Gesuche gestellt werden. Gesuche für Fristen nach dem 30. Juni 2025 können unter www.ag.ch/efristerstreckung beantragt werden. Zur Sicherheit und Identifikation wird die 10-stellige Adressnummer benötigt, die sich oberhalb der Postanschrift befindet. 

Erste gebührenpflichtige Mahnungen für die Abgabe der ordentlichen Steuererklärung 2024 erfolgen ab dem 1. Juli 2025 (ausgenommen sind Spezialsteuern wie die Grundstückgewinnsteuer). 

Die eingereichten Steuerunterlagen werden eingescannt und nach dem Einlesen vernichtet. Daher sind lediglich Kopien oder nicht mehr benötigte Belege einzureichen. Es ist nicht möglich, Dokumente zu retournieren. 

Fragen im Zusammenhang mit der Software EasyTax sind direkt an die entsprechende Hotline unter 062/835 25 55 zu richten. 

Regionales Steueramt Oberwil-Lieli

Sirenentest 2025

Am Mittwochnachmittag, 5. Februar 2025, findet von 13:30 bis 14:00 Uhr in der ganzen Schweiz - also auch in der Gemeinde Oberwil-Lieli - die jährliche Kontrolle der Alarmsirenen statt. Dabei sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen.

Bei der Sirenenkontrolle wird die Funktionstüchtigkeit der stationären und mobilen Sirenen getestet, mit denen die Bevölkerung bei Katastrophen- und Notlagen oder im Falle eines bewaffneten Konfliktes alarmiert werden. Ausgelöst wird das Zeichen "Allgemeiner Alarm": Ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer.

Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" jedoch ausserhalb des angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren.

Hinweise und Verhaltensregeln finden Sie auf Seite 680 und 681 im Teletext sowie im Internet unter http://www.sirenentest.ch

Erinnerung Leinenpflicht

Auf verkehrsreichen Strassen, Wegen und Plätzen, im Wald und am Waldrand, auf dem Kirchen- und Friedhofsareal sowie Naturschutzzonen sind Hunde immer an der Leine zu führen. Die Leinenpflicht gilt in der Gemeinde Oberwil-Lieli immer, nicht nur während den Brut- und Setzzeit der Wildtiere. Auf dem gesamten Schulareal sind Hunde zudem verboten.

Die Hundehalter werden gebeten, auf ihre Mitmenschen und Umgebung Rücksicht zu nehmen und sich an die Leinenpflicht zu halten.

Adresse

Dorfstrasse 52
8966 Oberwil-Lieli