Aktuelle Mitteilungen

Sicherheitsveranstaltung

Obligatorische Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz; Vororientierung über die Teilnahmepflicht an alle in der Gemeinde wohnhaften Schweizerinnen sowie Ausländerinnen und Ausländer (Status C), welche dieses Jahr 23 Jahre alt werden

 

Der aargauische Gesetzgeber hat seit dem 1. Januar 2024 geregelt, dass nicht militärdienstpflichtige Einwohnerinnen und Einwohner (Frauen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer), die im laufenden Jahr ihr 23. Altersjahr vollenden, neu obligatorisch an einer Sicherheitsveranstaltung Bevölkerungsschutz in ihrer Region teilnehmen müssen (§ 18a Abs. 2 des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau [BZG-AG]). Die Teilnahme an der obligatorischen Sicherheitsveranstaltung gilt als Amtstermin (§ 8c Abs. 1 der Verordnung über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz im Kanton Aargau).

Schweizerinnen sowie niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer (Status C) mit dem Jahrgang 2002 sind im Jahr 2025 verpflichtet, an der Veranstaltung in der eigenen Region teilzunehmen.

Diese Information dient als Vororientierung.

Pflichtige Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden im Laufe des Jahres von den regionalen Stellen aufgeboten. Dem Aufgebot ist Folge zu leisten. Eine Nichtbefolgung des Aufgebots kann, sofern keine rechtlich geregelten Ausnahmegründe vorliegen, sanktioniert werden. Weitere Auskünfte finden Sie unter www.ag.ch/Sicherheitsveranstaltung.

 

Bevölkerungsschutz Freiamt

info@zso-freiamt.ch

Arbeitsjubiläum

  

Am 1.1.2025 durften Esther Zanini und Antonia Aebi Ihr Arbeitsjubiläum feiern. 

Esther Zanini arbeitet als stellvertretende Gemeindeschreiberin auf der Gemeindekanzlei. Sie hat bereit auf der Verwaltung in Oberwil-Lieli ihre Lehre absolviert und feiert ihr 40-jähriges Arbeitsjubiläum. 

Antonia Aebi feiert ihr 10-jähriges Arbeitsjubiläum als Mitarbeiterin des Schulhauswartteams. 

Der Gemeinderat und das ganze Personal der Gemeinde gratulieren den Beiden ganz herzlich zum Jubiläum und bedanken sich auch im Namen der Bevölkerung herzlich für die langjährige Mitarbeit und all die guten Dienste an der Bevölkerung. Der Gemeinderat freut sich über die weitere angenehme Zusammenarbeit und wünscht Esther Zanini und Antonia Aebi gute Gesundheit und Wohlergehen, sowie weiterhin viel Freude bei der Arbeit.

Neujahrsgrüsse aus dem Gemeindehaus

Gemeinderat und Verwaltung wünschen der ganzen Bevölkerung von Oberwil-Lieli einen guten Start in das Jahr 2025. Möge das neue Jahr viel Glück, alles Gute, Zufriedenheit und beste Gesundheit beinhalten.

Baustart Sanierung Bremgartenstrasse und Birmensdorferstrasse

Am 13. Januar 2025 beginnen die Bauarbeiten zur Sanierung der Bremgartenstrasse und der Birmensdorferstrasse in Lieli. Die ersten Arbeiten werden auf der Bremgartenstrasse stattfinden. Der Verkehr wird weiterhin einspurig mit Lichtsignalanlage geführt werden können. Die direktbetroffenen Einwohner werden direkt vom Bauunternehmen informiert. 

 

Bei Fragen stehen Ihnen Bauleiter Massimo D’Agrosa (056 296 30 08), Bauführer Selim Kul (076 504 81 58), Polier Mariano Rondinelli (079 371 28 48) oder die Gemeindeverwaltung (056 648 42 22) gerne zur Verfügung.

 

Wir bitten um Verständnis für allfällige Einschränkungen.

Wasserqualität

Die Firma Bachema AG hat am 8.11.2024 an diversen Stellen Wasserproben entnommen und die Trinkwasserqualität in der Gemeinde Oberwil-Lieli untersucht. Das Labor konnte keine Auffälligkeiten feststellen. Das Trinkwasser in Oberwil-Lieli hat eine einwandfreie Qualität.

Verunreinigungen durch Kot – Polizeireglement

An dieser Stelle ruf die Gemeindeverwaltung die Vorschriften gemäss Polizeireglement der Gemeinde Oberwil-Lieli § 29, Abs. 5 «Entsorgung von Kot» in Erinnerung: 

Tierhaltende haben dafür zu sorgen, dass der öffentliche und private Grund Dritter nicht durch ihre Tiere verunreinigt werden. Sie sind verpflichtet, zweckmässig auf dem gesamten Gemeindegebiet den Kot ihrer Tiere aufzunehmen und sachgerecht zu entsorgen. Die Gemeinde sorgt dafür, dass auf dem Gemeindegebiet ausreichend Entsorgungsmöglichkeiten für Hundekot zur Verfügung stehen. Welche auch genutzt werden sollen. Den pflichtbewussten und korrekt handelnden Tierhaltern wird ein Dankeschön ausgesprochen. Der Gemeinderat wird Fehlbare zur Rechenschaft ziehen.

Gräberräumung

Die im Friedhof- und Bestattungsreglement der Gemeinde Oberwil-Lieli (Ausgabe 2017) verankerte Ruhezeit von 20 Jahren ist bei den nachfolgend aufgeführten Gräbern Ende Jahr 2024 erfüllt.

 

- Neuer Friedhof Erdgräber (3. Reihe)            Bestattungen 2000 - 2004

- Neuer Friedhof Erdgräber Urne (1. Reihe)   Bestattungen 1999 – 2005

(Betroffene Grabreihen sind vor Ort mit Hinweistafeln beschildert)

 

Gräber mit nachträglichen Urnenbeisetzungen erfahren keine Verlängerung der Grabruhezeit.

 

Die Gräber werden im März 2025, sobald es die Witterung erlaubt, aufgehoben. Die Angehörigen werden gebeten, für die Entfernung der Grabmäler, Pflanzen usw. bis spätestens Ende Februar 2025 besorgt zu sein. Danach wird die Räumung, ohne Entschädigungsanspruch für Grabmäler oder Pflanzen, durch die Gemeinde (ohne Kostenfolge für die Angehörigen) vollzogen.

 

Diese Orientierung/Aufforderung erfolgt im Sinne von § 16 des Friedhof- und Bestattungsreglements der Gemeinde Oberwil-Lieli.

 

8966 Oberwil-Lieli, 29.11.2024

 

                                                                            Der Gemeinderat

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Dorfstrasse 52
8966 Oberwil-Lieli