Aktuelle Mitteilungen

Gräberräumung

Die im Friedhof- und Bestattungsreglement der Gemeinde Oberwil-Lieli (Ausgabe 2017) verankerte Ruhezeit von 20 Jahren ist bei den nachfolgend aufgeführten Gräbern Ende Jahr 2024 erfüllt.

 

- Neuer Friedhof Erdgräber (3. Reihe)            Bestattungen 2000 - 2004

- Neuer Friedhof Erdgräber Urne (1. Reihe)   Bestattungen 1999 – 2005

(Betroffene Grabreihen sind vor Ort mit Hinweistafeln beschildert)

 

Gräber mit nachträglichen Urnenbeisetzungen erfahren keine Verlängerung der Grabruhezeit.

 

Die Gräber werden im März 2025, sobald es die Witterung erlaubt, aufgehoben. Die Angehörigen werden gebeten, für die Entfernung der Grabmäler, Pflanzen usw. bis spätestens Ende Februar 2025 besorgt zu sein. Danach wird die Räumung, ohne Entschädigungsanspruch für Grabmäler oder Pflanzen, durch die Gemeinde (ohne Kostenfolge für die Angehörigen) vollzogen.

 

Diese Orientierung/Aufforderung erfolgt im Sinne von § 16 des Friedhof- und Bestattungsreglements der Gemeinde Oberwil-Lieli.

 

8966 Oberwil-Lieli, 29.11.2024

 

                                                                            Der Gemeinderat

Aktenauflage Gemeindeversammlung 29.11.2024

Die Aktenauflage zur Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 29.11.2024 ist unter folgenden Links verfügbar:

Einwendung Windkraftanlage Aesch

Der Kanton Zürich will durch die Teilrevision Energie des Richtplans die Grundlage für Windkraftanlagen schaffen. Dafür möchte der Kanton 52 Potenzialgebiete in den Richtplan aufnehmen. Das Potenzialgebiet Nr. 39 liegt in Aesch und grenzt direkt an das Gebiet Litzibuech. Bei einer Genehmigung der Revision könnten drei Windkraftanlagen mit je einer Höhe von ca. 220 Meter an der Grenze zu Oberwil-Lieli gebaut werden. Die Anlagen hätten dabei einen direkten Einfluss auf die Gemeinde Oberwil-Lieli. Der Gemeinderat hat daher eine Einwendung gegen die Revision eingereicht. Eine Kopie der Einwendung ist unter folgendem Link einsehbar: www.oberwil-lieli.ch/windkraft

Start Ablesung Strom- und Wasserstände

Start Ablesung Strom- und Wasserstände

Der gemeindeweite Ersatz der bisherigen Stromzähler durch neue Smart-Meter ist am Laufen. Aufgrund Verzögerungen bei der Gerätelieferung verlängert sich das Projekt bis in das kommende Jahr. Bei allen alten Stromzählern benötigt es deshalb auch in diesem Jahr noch eine Ablesung vor Ort. Zudem werden alle Wasseruhren weiterhin abgelesen.

Unser langjähriger Ableser, Pius Wetli, sowie das Werkhof-Team mit Manuel Koller und Patrick Koller starten per 25. November mit der Ablesung. Wir bitten Sie, Ihnen Zutritt zu sämtlichen Strom- und Wasserzählern zu gewähren. Bei Abwesenheit bitten wir Sie, die in Ihrem Briefkasten deponierte Ablesekarte mit den entsprechenden Daten auszufüllen und direkt an Pius Wetli zu senden (Angaben gemäss Ablesekarte). 

Vorzugsweise bitten wir Sie, Ihre Zählerstände (auch Foto der Werte erwünscht) inkl. Ihrem Namen, Adresse und Zählernummer per 1. Dezember 2024 an die E-Mailadresse werke@oberwil-lieli.ch zu senden. Damit unterstützen Sie eine unkomplizierte Erfassung und vereinfachen den Ablesevorgang. Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme und Ihre wertvolle Unterstützung. Bei Fragen steht Ihnen die Abteilung Finanzen unter 056 648 42 33 oder finanzverwaltung@oberwil-lieli.ch gerne zur Verfügung.

 

Hilfestellung für die Selbstablesung der Zählerstände (Beispiele):

 

Stromtarife 1.8.1 (Hochtarif) und 1.8.2 (Niedertarif)

Wasserzähler

 

Jahresvignetten 2025 für Kehrichtcontainer

Wer bereits im Jahr 2024 eine Jahresvignette bezogen hatte, erhält Anfang Januar 2025 wiederum eine Jahresvignette für das Jahr 2025 inkl. Rechnung. Falls Sie künftig auf eine Jahresvignette verzichten wollen oder eine andere Containergrösse benötigen, dann melden Sie sich bitte direkt bei der Abteilung Finanzen (Tel. 056 648 42 33 oder finanzverwaltung@oberwil-lieli.ch). Das Formular für Neubestellungen finden Sie auf unserer Website im Online-Schalter.

Das Werkhofteam für Sie unterwegs

Mit dem Herbstbeginn fallen wieder die Blätter von den Bäumen. Mit der neuen Wischmaschine oder dem Laubgebläse wird das Laub von den Strassen und Plätzen entfernt.

  

Steuerfachmann/-frau oder Sachbearbeiter/in Steuern
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Dorfstrasse 52
8966 Oberwil-Lieli