Das Parkieren auf den Quartierstrassen ist grundsätzlich erlaubt, sofern die Vorgaben der Strassenverkehrsordnung und der Verkehrsregelnverordnung eingehalten sind. So dürfen beispielsweise Fahrzeuge nicht in Kurven abgestellt werden und für die Vorbeifahrt anderer Fahrzeuge muss eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3 Meter freigehalten werden.
Die Regionalpolizei kann fehlbare Autolenker büssen.