Einreichung Steuererklärung 2024

Mitteilung vom
31. Januar 2025

Die Steuererklärungen 2024 wurden verschickt. Die Software EasyTax 2024 steht auf der Website des Kantonalen Steueramts zum Download zur Verfügung. Unselbstständig Erwerbende sowie Rentnerinnen und Rentner werden gebeten, die Steuererklärung bis 31. März 2025 abzugeben, selbstständig Erwerbende und Landwirte bis 30. Juni 2025. 

Vor dem 30. Juni 2025 erfolgen jedoch keine Mahnungen. Bis dahin müssen für Fristerstreckungen bis zum 30. Juni 2025 keine Gesuche gestellt werden. Gesuche für Fristen nach dem 30. Juni 2025 können unter www.ag.ch/efristerstreckung beantragt werden. Zur Sicherheit und Identifikation wird die 10-stellige Adressnummer benötigt, die sich oberhalb der Postanschrift befindet. 

Erste gebührenpflichtige Mahnungen für die Abgabe der ordentlichen Steuererklärung 2024 erfolgen ab dem 1. Juli 2025 (ausgenommen sind Spezialsteuern wie die Grundstückgewinnsteuer). 

Die eingereichten Steuerunterlagen werden eingescannt und nach dem Einlesen vernichtet. Daher sind lediglich Kopien oder nicht mehr benötigte Belege einzureichen. Es ist nicht möglich, Dokumente zu retournieren. 

Fragen im Zusammenhang mit der Software EasyTax sind direkt an die entsprechende Hotline unter 062/835 25 55 zu richten. 

Regionales Steueramt Oberwil-Lieli

Adresse

Dorfstrasse 52
8966 Oberwil-Lieli