Auf verkehrsreichen Strassen, Wegen und Plätzen, im Wald und am Waldrand, auf dem Kirchen- und Friedhofsareal sowie Naturschutzzonen sind Hunde immer an der Leine zu führen. Die Leinenpflicht gilt in der Gemeinde Oberwil-Lieli immer, nicht nur während den Brut- und Setzzeit der Wildtiere. Auf dem gesamten Schulareal sind Hunde zudem verboten.
Die Hundehalter werden gebeten, auf ihre Mitmenschen und Umgebung Rücksicht zu nehmen und sich an die Leinenpflicht zu halten.