Fristverlängerung Steuererklärung (eFristen-Tool)
Information COVID-19-Massnahmen - Folgen für die Einkommenssteuer - Homeoffice
Zum Online-Schalter der Abteilung Steuern.
Zu den Dienstleistungen der Abteilung Steuern.
- Führen des Steuerregisters von Aristau, Arni, Besenbüren, Oberlunkhofen, Oberwil-Lieli, Rottenschwil und Unterlunkhofen
- Kontrolle über Versand und Eingang der Steuererklärungen
- Prüfen und Taxieren der Steuererklärungen
- Eröffnung der Steuerveranlagungen
- Rechtsmittelverfahren
- Gebäudeschätzungen
- Grundstückgewinnsteuern
Dienstleistung
Die Aufgabe der Abteilung Steuern besteht im rechtsgleichen Vollzug der Steuergesetzgebungen von Bund und Kanton. Der weitaus grösste Teil der Einnahmen der Gemeinde Oberwil-Lieli resultiert aus dieser Arbeit. Damit leistet das Steueramt einen wichtigen Beitrag zum erfolgreichen Wirken des gesamten Gemeinwesens. Wir bemühen uns, diesen Beitrag mit viel Persönlichkeit und Sachkompetenz zu leisten und damit eine grösstmögliche Kundenzufriedenheit zu erreichen.
Prov. Steuerrechnung - Hinweis Vergütungszins
Bitte beachten Sie: Für jede Zahlung, die Sie vor dem 31. Oktober für die aktuellen Steuern leisten, erhalten Sie ab 1.1.2024 einen Vergütungszins von 0.75%. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie unter folgendem Link.
Vernichtung der Steuerakten nach dem Scanning
Die Steuererklärungen werden nicht mehr in Papierform, sondern in einer digitalen Version bearbeitet (DIGITAX). Hierfür wurden die eingereichten Papierakten durch eine externe Firma abgeholt, eingescannt und danach an das Regionale Steueramt retourniert, welche die Akten bis zur Rechtskraft der Veranlagung archivierte.
Seit dem 09. Januar 2017 hat sich dieses Verfahren geändert. Neu werden die eingereichten Steuererklärungen mit sämtlichen Beilagen unmittelbar nach dem Scanning vernichtet und nicht mehr an das Regionale Steueramt retourniert. Die Vernichtung der Akten erfolgt in einem gesicherten und überwachten Prozess. Deshalb wird es nicht mehr möglich sein, eingereichte Originalbelege an Steuerpflichtige zu retournieren. Wir erinnern Sie daran, dass der Steuererklärung - mit Ausnahme der Lotteriegewinne - lediglich Belegkopien oder nicht mehr benötigte Originale beizulegen sind.
![]() | Eugène Bento Anwesend: Montag bis Freitag |
![]() | Elia Dastoli Anwesend: Montag bis Freitag |
![]() | Viktor Meier Anwesend: Montag bis Donnerstag |
![]() | Marija Marinkovic Anwesend: Montag bis Freitag |
![]() | Corinne Wittenwiller Anwesend: Montag, Mittwoch und Donnerstag am Morgen |
![]() | René Fierz Anwesend: Montag, Dienstag, Freitag ganzer Tag, Mittwoch Nachmittag |
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Anwesend: Montag bis Mittwoch morgens, Donnerstag ganzer Tag
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Anwesend: Montag bis Freitag
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Nadine Röllin Anwesend: Dienstag und Donnerstag
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