Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt jedes Jahr die Zählung der leerstehenden Wohnungen durch. Mit der Erhebung der Daten sind die Gemeinden beauftragt. Stichtag ist der 1. Juni 2025. Als Leerwohnungen bzw. leerstehende Wohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle möblierten oder unmöblierten Wohnungen und Häuser, welche folgende zwei Bedingungen erfüllen:
- Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die am Stichtag 1. Juni unbesetzt, aber bewohnbar sind und
- die am Stichtag 1. Juni zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden
Die Grundeigentümer, Liegenschaftsverwalter und Wohnungsvermieter werden gebeten der Gemeindekanzlei Oberwil-Lieli, Tel. 056 648 42 22, gemeindekanzlei@oberwil-lieli.ch, bis 31. Mai 2025 die leerstehenden Wohnungen zu melden. Die Mitarbeit an der Zählung ist für Gemeinden sowie Eigentümer und Liegenschaftsverwaltungen obligatorisch. Im Voraus vielen Dank!