In der Gemeinde Oberwil-Lieli gilt die Leinenpflicht ganzjährig. Gemäss Polizeireglement sind Hunde auf verkehrsreichen Strassen, Wegen und Plätzen, im Wald und am Waldrand, auf dem gesamten Schulareal inkl. Sportanlagen und Kinderspielplätzen, auf dem Kirchen- und Friedhofsareal sowie in Naturschutzzonen immer an der Leine zu führen.
Alle Hundehalter werden aufgefordert auf ihre Mitmenschen Rücksicht zu nehmen. Auch liebe Hunde können bei Menschen ein Unbehagen hervorrufen. Hunde sind daher jederzeit auch ausserhalb der Leinenpflicht unter Aufsicht und Kontrolle zu halten.