Ordentliche Einbürgerung
Folgende Voraussetzungen gelten im Kanton Aargau für die Einbürgerung von Ausländern:
- Niederlassungsbewilligung C
- 10 Jahre in der Schweiz wohnhaft (Zeit zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählt doppelt, wobei der tatsächliche Aufenthalt mindestens sechs Jahre zu betragen hat)
- 5 Jahre im Kanton Aargau wohnhaft
- 3 Jahre ununterbrochen in aktueller Wohngemeinde (zum Zeitpunkt der Gesuchstellung) gemeldet
Weitergehende Informationen finden Sie im Online-Schalter.
Erleichterte Einbürgerung
Folgende Voraussetzungen gelten im Kanton Aargau für die Einbürgerung von Ausländern:
Verheiratet mit einem Schweizer oder einer Schweizerin und folgende Fristen:
- 5 Jahre total in der Schweiz wohnhaft
- Seit 3 Jahren verheiratet
- Seit 1 Jahr am aktuellen Wohnort gemeldet
- in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert ist und die schweizerische Rechtsordnung beachtet
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