Kanzlei
Handlungsfähigkeitszeugnis
Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Sie können das Zeugnis (neu seit 1.1.13) direkt bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) des Bezirks Bremgarten bestellen.
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Rathausplatz 1
5620 Bremgarten
Tel. 056 648 75 51
familiengericht.bremgarten@ag.ch
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