Ärztliche Vorsorgeuntersuchungen
Die Gesundheitsvorsorge ist ein wichtiges Anliegen der Volksschule. Darum finden im Kanton Aargau im Kindergarten und in der Oberstufe ärztliche Vorsorgeuntersuchungen statt. Sie sind für alle Kinder und Jugendlichen obligatorisch.
- Während der Schulzeit finden zwei Vorsorgeuntersuchungen statt:
Die Einschulungsuntersuchung im Kindergarten. Der Schwerpunkt dieser Untersuchung liegt in der rechtzeitigen Erkennung von Gesundheits- und Entwicklungsstörungen. - Austrittsuntersuchung in der 2. oder 3. Oberstufenklasse. Diese Untersuchung beinhaltet neben der körperlichen Untersuchung ein Beratungsgespräch, in dem individuelle Fragen zu Gesundheit und Prävention besprochen werden können.
Durchführung
Die beiden Vorsorgeuntersuchungen werden von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt, in der Regel von der eigenen Kinder- oder Hausärztin bzw. vom eigenen Kinder- oder Hausarzt. Kinder und Jugendliche, die bis zur kommunizierten Frist keine Untersuchung vorgenommen haben, werden von der Schulärztin oder vom Schularzt untersucht. Die Schulen sind für die Durchführungskontrolle der Vorsorgeuntersuchungen zuständig und informieren die Schulärztin oder den Schularzt bei Bedarf.
Kosten
Die Einschulungsuntersuchung im Kindergarten wird via TARMED über die Krankenkassen abgerechnet (ausgenommen Selbstbehalt). Die Kosten für die Austrittsuntersuchung in der Oberstufe werden von den Wohngemeinden der Jugendlichen getragen.