Innerhalb der ersten 14 Tage Ihres Zuzuges wollen Sie sich bitte persönlich bei den Einwohnerdiensten unter Vorlage des Heimatscheines bzw. des Heimatausweises, der Krankenkassenkarte und der Mietvereinbarung (falls vorhanden) anmelden. Ausländer bringen bitte zusätzlich den Reisepass, Ausländerausweis (bei Zuzug von einem anderen Kanton oder Ausland zusätzlich 1 Passfoto) und den Arbeitsvertrag zur Anmeldung mit.
Aufenthalter deponieren bei der Anmeldung anstelle des Heimatscheines einen Heimatausweis ihrer Wohngemeinde.
Schulpflichtige Kinder müssen beim Schulsekretariat/Rektorat der entsprechenden Schulstufe angemeldet werden. Siehe hierzu die Seite Wohnen&Leben - Bildung.
Meldepflicht
Hauseigentümer, Zimmervermieter und Arbeitgeber sind meldepflichtig, d.h. Sie müssen sich davon überzeugen, dass ihre Mieter und Arbeitnehmer bei den Einwohnerdiensten fristgerecht an- und abgemeldet werden.
Die "Ein-/Auszugsanzeige Einwohnerdienste und Strom" finden Sie im Online-Schalter.