Bauverwaltung
Baukontrollen, Meldeverfahren
Das Bauobjekt wird durch den Ressortvorsteher zusammen mit dem externen Bauberater/Baukontrolleur aufgrund der eingegangenen Meldekarten der Bauherrschaft laufend kontrolliert. Bauherrschaft, Grundeigentümer, Architekt, Bauleitung und Unternehmer sind verantwortlich, dass die Bauvorschriften eingehalten werden und die Bauten mit den bewilligten Plänen übereinstimmen. Die Gemeinde Oberwil-Lieli lehnt jegliche Haftung ab.
Baubewilligungsverfahren
Wir beraten Sie gerne in Angelegenheiten des Baubewilligungsverfahrens. Für Bauvorhaben, welche vom Gemeinderat bewilligt werden müssen, ist bei der Gemeindekanzlei ein Baugesuch einzureichen. Entsprechende Baugesuchsformulare können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Bei grösseren Bauvorhaben empfehlen wir der Bauherrschaft, frühzeitig mit der Baukommission in Kontakt zu treten. Eingereichte Baugesuche werden in formeller und materieller Hinsicht geprüft und fehlende Unterlagen eingefordert.
Baugesuch
Alle Gebäude und gebäudeähnliche Bauten sowie alle weiteren künstlich hergestellten und mit dem Boden fest verbundenen Objekte. Hütten, Buden, Baracken, Kioske, Waren und andere Automaten, Schaukästen und dergleichen. Tiefbauten, Parkplätze. Wohnwagen, die länger als 2 Monate auf dem gleichen Grund stehen. Terrainveränderungen von mehr als 80 cm Höhe oder mehr als 100 m2 Fläche; Ablagerungen und Deponien; Freizeit und andere Anlagen mit erheblichen Auswirkungen auf Umwelt und Umgebung.
In jedem Fall wird empfohlen, die Baubewilligungspflicht vorgängig abzuklären.
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