Schulärztlicher Dienst
Jede öffentliche und private Schule verfügt über eine Schulärztin oder einen Schularzt. Sie oder er berät Schulbehörden, Schulleitungen und Lehrpersonen sowie Eltern zu schulrelevanten Gesundheitsthemen und steht den Schulen bei Fragen zur Prävention und Gesundheitsförderung sowie für epidemiologische Massnahmen. Weiter übernimmt der schulärztliche Dienst die Nachholung der obligatorischen Eintritts‑ und Austrittsuntersuchungen für jene Schülerinnen und Schüler, bei denen die Untersuchung nicht rechtzeitig in der privaten Haus‑ oder Kinderarztpraxis durchgeführt wurde. Impfungen an Schulen werden freiwillig in Zusammenarbeit mit der Lungenliga Aargau und der Schulärztin oder dem Schularzt angeboten. Ziel des schulärztlichen Diensts ist, dass sich Schülerinnen und Schüler gesund entwickeln können.
Zuständige Schulärztin für unsere Schule
Dr. med Judith Schlapbach
Corneliastrasse 6
8965 Berikon
Telefon: 056 633 03 03
Vorsorgeuntersuchung (Eintrittsuntersuchung)
Die ärztliche Vorsorgeuntersuchung im Kindergarten sowie die Austrittsuntersuchung in der Oberstufe sollen Erkrankungen verhindern und die Gesundheit von Aargauer Schülerinnen und Schülern fördern. Gemäss Paragraph116 des Volksschulgesetzes werden die Kosten durch den Schulträger, sprich die Gemeinde, übernommen.
Ablauf Vorsorgeuntersuchung
1. Die Schule gibt den Eltern alle nötigen Unterlagen bei Kindergarteneintritt ab.
2. Die Eltern vereinbaren einen Termin bei der Kinder- oder Hausärztin bzw. Kinder- oder Hausarzt. Auf Wunsch kann die Untersuchung beim Schularzt durchgeführt werden. Die Eltern geben die Untersuchungsbestätigung der Schule ab (Schulverwaltung).
3. Der Nachweis für die Untersuchung muss bis spätestens im 2. Kindergartenjahr bis am 20. Januar durchgeführt sein. Erfolgt kein Nachweis, wird Ihr Kind vom Schularzt untersucht.