Aufhebung Feuerverbot und Herabsetzung der Waldbrandgefahrenstufe von 4 auf 3

Mitteilung vom
16. September 2026

Die Niederschläge der letzten Tage haben im Kanton Aargau zu einer Verbesserung der Lage in Bezug auf die Trockenheit geführt. Aufgrund der Niederschläge der letzten Tage weisen die Bodenmessdaten wieder eine gesteigerte Feuchtigkeit, wenn auch auf tiefem Niveau, auf.

Experten der Abteilung Wald (BVU), der Aargauischen Gebäudeversicherung und des KFS AG haben die Lage beurteilt. Aufgrund der reduzierten Risiken und Gefahren ist die Aufrechterhaltung des bedingten Feuerverbots nicht mehr notwendig. Das bedingte Feuerverbot vom 27. August 2026 wird per 16. September 2026, 12.00 Uhr, aufgehoben.

Zudem wurde die Waldbrandgefahrenstufe von 4 auf 3 (erhebliche Waldbrandgefahr) heruntergestuft.

Folgende Massnahmen sind immer noch überall einzuhalten:

  • Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen
  • Bei starkem Wind im Freien nicht feuern (gefährlicher Funkenflug)
  • Feuer nie unbeaufsichtigt lassen
  • Feuer vor Verlassen der Feuerstelle löschen und sich vergewissern, dass es tatsächlich erloschen ist

Bitte beachten Sie die offizielle Medienmitteilung des Kantons und das Merkblatt Stufe 3.

Bild: Pixabay

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