Baukontrollen, Meldeverfahren

Das Bauobjekt wird durch den Ressortvorsteher zusammen mit dem externen Bauberater/Baukontrolleur aufgrund der eingegangenen Meldekarten der Bauherrschaft laufend kontrolliert. Bauherrschaft, Grundeigentümer, Architekt, Bauleitung und Unternehmer sind verantwortlich, dass die Bauvorschriften eingehalten werden und die Bauten mit den bewilligten Plänen übereinstimmen. Die Gemeinde Oberwil-Lieli lehnt jegliche Haftung ab.

Werden Verstösse gegen die Bauvorschriften festgestellt, ordnet der Gemeinderat allenfalls eine Baueinstellung (Baustopp) an. Im Baugesetz des Kantons Aargau sind Verwaltungsstrafen mit Bussen bis zu Fr. 50'000 vorgesehen.

Abteilung

Adresse

Dorfstrasse 52
8966 Oberwil-Lieli