Schulärztlicher Dienst und Vorsorgeuntersuchung

Schulärztlicher Dienst

Jede öffentliche und private Schule verfügt über eine Schulärztin oder einen Schularzt. Sie oder er berät Schulbehörden, Schulleitungen und Lehrpersonen sowie Eltern zu schulrelevanten Gesundheitsthemen und steht den Schulen bei Fragen zur Prävention und Gesundheitsförderung sowie für epidemiologische Massnahmen, insbesondere Impfungen, zur Verfügung. Ziel des schulärztlichen Diensts ist, dass sich Schülerinnen und Schüler gesund entwickeln können. 



Zuständige Schulärztin für unsere Schule
Dr. med Judith Schlapbach
Corneliastrasse 6
8965 Berikon
Telefon: 056 633 03 03

 

Vorsorgeuntersuchung (Eintrittsuntersuchung)

Mit dem schulärztlichen Dienst und den ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen wird die Gesundheit von Aargauer Schülerinnen und Schülern gefördert mit dem Ziel Erkrankungen zu verhindern.

Die Gesundheitsvorsorge ist im Schulgesetz §62 und in der Verordnung über die Schuldienste §29, 31 geregelt. Die ärztliche Vorsorgeuntersuchung ist für alle Kinder im Kindergarten (Einschulungsuntersuchung) obliga­to­risch. An der Oberstufe wird eine Austrittssuntersuchung durchgeführt.

Ablauf Vorsorgeuntersuchung

1. Die Schule gibt den Eltern alle nötigen Unterlagen bei Kindergarteneintritt ab.

2. Die Eltern vereinbaren einen Termin bei der Kinder- oder Hausärztin bzw. Kinder- oder Hausarzt. Auf Wunsch kann die Untersuchung beim Schularzt durchgeführt werden. Die Eltern geben die Untersuchungsbestätigung der Schule ab (Schulverwaltung).

3. Der Nachweis für die Untersuchung muss bis spätestens im 2. Kindergartenjahr bis am 20. Januar durchgeführt sein. Erfolgt kein Nachweis, wird Ihr Kind vom Schularzt untersucht.

Adresse

Dorfstrasse 52
8966 Oberwil-Lieli